Fahrzeuglüftungen
Insassenschutz
Bei der Verwendung/ Transport von Gasflaschen in Fahrzeugen müssen die Regel der GgVS (Gefahrgutverordnung Straße) beachtet werden.
Flaschen müssen ausreichend gesichert (Ladungssicherung) werden und eine ausreichende Be- und Entlüftung muß vorhanden sein.
Durch eine Diagonalbelüftung (z.B. Dach-/ Bodenlüfter) ist man auf der sicheren Seite. Freigesetzte Gase werden so aus dem Fahrzeug geführt.
